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| fbÄ #28 - Artikel #1 - - - juni 2002 |
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Auf ein Bier: Bewährung für Menschenjäger und Kinderschläger Am Ende sollte man ihm wahrscheinlich gratulieren. 9 Monate Jugendstrafe auf Bewährung ist ein regelrechtes Schnäppchen, das er da geschlagen hat, der Kinderschläger Maik P. Zur Erinnerung: am 15. März wird am Unicent ein 10-jähriges Mädchen ihrer dunklen Hautfarbe wegen beleidigt, geschlagen und beinahe über ein Geländer gestoßen. Das hätte tödlich enden können. Ist es aber nicht. Deshalb kann die Gesellschaft dem armen Maik, vor Gericht von der Verteidigung, Rechtsanwalt Hühnel aus Freiberg, meisterlich als Opfer stilisiert, doch noch eine Chance geben. Dass das Opfer keine Chance erhält, ohne Angst und ohne Alpträume, ohne Verfolgungswahn und ohne plötzlich auftretende Konzentrationsschwäche zu leben, ist bittere Ironie des Schicksals. Vor Gericht konnte sich der neunzehnjährige
Maik P. an nichts erinnern. Nicht
daran, dass er das Mädchen in den Unterleib
trat und ins Gesicht schlug und
ebenso wenig daran, dass er es
„Niggerfotze“ und „Du Niggersau“ beschimpft
hat. Einzig erinnerungswürdig
und das recht rege blieb, ab wann und
wieviel Bier, Radler, leckeren Cremelikör
Schoko und Vanille und wiederum
Bier getrunken hat. Dass er, wenn man
seinen eigenen Angaben Glauben schenken
will, aufgrund einer Alkoholvergiftung
nicht mehr unter uns weilen würde
und der besagte Abendspaziergang für
die kleine Christin ein wohligeres Ende
genommen hätte, verdeutlicht die Verlogenheit
des Maik P. und die eindeutig
auf Unzurechnungsfähigkeit nach § 21
des Jugendstrafrechts zielende Strategie
des Verteidigers. Berechnungen des
Sachverständigen der Rechtsmedizin
Chemnitz Dr. Schmidt ergaben einen
Alkoholspiegel zwischen mindestens 4,1
und maximal 6,41 Promille. Demzufolge
sind die Aussagen des Maik P. unglaubwürdig.
Ebenso zweifelhaft empfand
der verhandelnde Richter Amtgerichtsdirektor
Herrmann die Erinnerungslücken
der Entlastungszeugen Marko
K. und Andre N., die bei Polizeiverhören
die oben genannten Beleidigungen
bestätigten und im Gerichtssaal
davon nichts mehr wissen wollten, auch
sie machten auf Alzheimer, was die Vorfälle
am Tatabend betraf. Es fällt Nelly vor Geicht sichtbar leicht, den Mann zu identifizieren, der an diesem 15. März auf Christin eindrosch. Er sitzt vor ihr, auf der Anklagebank. Sie erinnert sich, wie deutlich Maik P. gesprochen hat, ohne zu lallen, und wie er ihnen zielstrebig hinterhergelaufen ist. Sie berichtet von der Angst, die sie verspürten. Dann spricht die Mutter von Christin. Eine Frechheit sei die „geheuchelte Entschuldigung“, die einen Tag vor der Verhandlung bei der Familie eintraf. Phrasen wie „ich verstehe, dass ihr nur Verachtung für mich übrig habt...“ wirken so uneinfühlsam aus jenem Munde, der eben noch „du Niggersau“ über die Lippen brachte, dass der gesamte Brief nur als Unverschämtheit und taktisches Mittel empfunden wird, um Milde bei Gericht zu erheischen. Sie als Mutter habe sich nicht getraut, ihrer Tochter das zu lesen zu geben. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft
lässt nichts Gutes erwarten. Zwar hat
Maik geschlagen und beleidigt, aber eben
auch getrunken, so dass entgegen der
Empfehlung des Sachverständigen Dr.
Schmidt doch auf bedingte Unzurechnungsfähigkeit
nach § 21 Wert gelegt
wird. |
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