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fbÄ #28 - Artikel #1 - - - juni 2002
Auf ein Bier:
Bewährung für Menschenjäger und Kinderschläger

[hgB] Am Ende sollte man ihm wahrscheinlich gratulieren. 9 Monate Jugendstrafe auf Bewährung ist ein regelrechtes Schnäppchen, das er da geschlagen hat, der Kinderschläger Maik P. Zur Erinnerung: am 15. März wird am Unicent ein 10-jähriges Mädchen ihrer dunklen Hautfarbe wegen beleidigt, geschlagen und beinahe über ein Geländer gestoßen. Das hätte tödlich enden können. Ist es aber nicht. Deshalb kann die Gesellschaft dem armen Maik, vor Gericht von der Verteidigung, Rechtsanwalt Hühnel aus Freiberg, meisterlich als Opfer stilisiert, doch noch eine Chance geben. Dass das Opfer keine Chance erhält, ohne Angst und ohne Alpträume, ohne Verfolgungswahn und ohne plötzlich auftretende Konzentrationsschwäche zu leben, ist bittere Ironie des Schicksals.

Vor Gericht konnte sich der neunzehnjährige Maik P. an nichts erinnern. Nicht daran, dass er das Mädchen in den Unterleib trat und ins Gesicht schlug und ebenso wenig daran, dass er es „Niggerfotze“ und „Du Niggersau“ beschimpft hat. Einzig erinnerungswürdig und das recht rege blieb, ab wann und wieviel Bier, Radler, leckeren Cremelikör Schoko und Vanille und wiederum Bier getrunken hat. Dass er, wenn man seinen eigenen Angaben Glauben schenken will, aufgrund einer Alkoholvergiftung nicht mehr unter uns weilen würde und der besagte Abendspaziergang für die kleine Christin ein wohligeres Ende genommen hätte, verdeutlicht die Verlogenheit des Maik P. und die eindeutig auf Unzurechnungsfähigkeit nach § 21 des Jugendstrafrechts zielende Strategie des Verteidigers. Berechnungen des Sachverständigen der Rechtsmedizin Chemnitz Dr. Schmidt ergaben einen Alkoholspiegel zwischen mindestens 4,1 und maximal 6,41 Promille. Demzufolge sind die Aussagen des Maik P. unglaubwürdig. Ebenso zweifelhaft empfand der verhandelnde Richter Amtgerichtsdirektor Herrmann die Erinnerungslücken der Entlastungszeugen Marko K. und Andre N., die bei Polizeiverhören die oben genannten Beleidigungen bestätigten und im Gerichtssaal davon nichts mehr wissen wollten, auch sie machten auf Alzheimer, was die Vorfälle am Tatabend betraf.
Andre N. will vom Tathergang nichts mitbekommen haben. Er ist nur, weil er „disch`tsches Gebläge“ vernommen hat, zum Happening hinzugestoßen und hat den Maik „da so `rumhubben“ sehen. Marko K. schwieg zunächst auf jede konkrete Nachfrage des Richters, aus Angst seinen „Kameraden“ M. zu belasten. Schließlich packte er doch aus und bestätigte sogar den Versuch von Maik, die kleine Christin über das Geländer zu werfen.
Auf seine weltanschaulichen Positionen angesprochen, ordnet sich Maik ganz selbstbewusst als rechts ein, aber „nicht als rechtsextrem, überhaupt nicht extrem“. Dass er etwas gegen Schmarotzer habe, die nicht nach Deutschland gehören, wie er auf der Wache angegeben hat, kann er nur begrinsen. Hier greift der Verteidiger Hühnel direkt in das Verfahren ein und versucht darzulegen, dass Maiks Tat wahrlich nicht als rechtsextrem einzustufen sei, denn: wäre an diesem Abend ein Mensch mit beispielsweise grünen Haaren zur selben Zeit am Unicent vorbeigegangen, hätte die Aggression wahrscheinlich ihn getroffen. Es ist schier unvorstellbar. Da verlassen vier junge Mädchen eine Familienfeier, um vor dem Restaurant am Unicent ein wenig frische Luft zu holen und unternehmen einen Abendspaziergang. Sie denken sich nichts Böses, als sie an einer Gruppe von cirka zehn trinkenden Jugendlichen vorbeigehen. Sie erreichen gerade die Treppe, als ein Junge hinterrücks das dunkelhäutige Mädchen anfährt, sie anbrüllt und ihr wieder und wieder in den Bauch tritt, zwei, drei Minuten lang. Zwei der Mädchen flüchten und suchen Hilfe in einem nahegelegenen Wohnhaus. Alle weinen. Nelly bleibt bei ihrer Cousine und kann nur ohnmächtig den sinnlosen Schlägen auf Christin zusehen. Da droht der Angreifer Christin über das Geländer drei Meter tief zu stürzen. Reflexartig krallt sich Nelly an ihre Cousine, kann sie dem Täter entreißen und flüchtet den beiden anderen Mädchen nach in das Wohnhaus, wo sie von einer hilfsbereiten Anwohnerin aufgenommen und beruhigt werden. Später kommt die Polizei.

Es fällt Nelly vor Geicht sichtbar leicht, den Mann zu identifizieren, der an diesem 15. März auf Christin eindrosch. Er sitzt vor ihr, auf der Anklagebank. Sie erinnert sich, wie deutlich Maik P. gesprochen hat, ohne zu lallen, und wie er ihnen zielstrebig hinterhergelaufen ist. Sie berichtet von der Angst, die sie verspürten. Dann spricht die Mutter von Christin. Eine Frechheit sei die „geheuchelte Entschuldigung“, die einen Tag vor der Verhandlung bei der Familie eintraf. Phrasen wie „ich verstehe, dass ihr nur Verachtung für mich übrig habt...“ wirken so uneinfühlsam aus jenem Munde, der eben noch „du Niggersau“ über die Lippen brachte, dass der gesamte Brief nur als Unverschämtheit und taktisches Mittel empfunden wird, um Milde bei Gericht zu erheischen. Sie als Mutter habe sich nicht getraut, ihrer Tochter das zu lesen zu geben.

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft lässt nichts Gutes erwarten. Zwar hat Maik geschlagen und beleidigt, aber eben auch getrunken, so dass entgegen der Empfehlung des Sachverständigen Dr. Schmidt doch auf bedingte Unzurechnungsfähigkeit nach § 21 Wert gelegt wird.
Das Urteil des Richters entspricht letztlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf 9 Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Amtsgerichtdirektor Hermann setzt ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro aus, das der Angeklagte dem Verband krebskranker Kinder zu zahlen hat und verpasst dem Maik noch einen Bewährungshelfer. Sein Urteil begründet Herr Herrmann mit der ausländerfeindlichen Motivation der Straftat und den schädlichen Neigungen des Maik P.
Allzu sehr wird es Maik P. nicht gestört haben. Am gleichen Abend sitzt er nicht etwa beschämt in seinem Zimmer und schweigt sich die Seele wund, sondern ist beim reichlichen Biergenuss mit seinen rechten Kumpanen auf dem Fußballplatz vor der Grubehalle zu bewundern. Dort, wo sich - wie vor das Unicent - schon lange keine nicht-kahlköpfigen Menschen mehr hintrauen, um nicht ihrer Haare wegen wie Rechtsanwalt Hühnel meinte einer „nicht rechtsextremen Aggression zum Opfer zu fallen“.

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